NSA Bewachungs-Detektei GmbH
Kärntner Straße 17/12
A‑1010 Wien
Handelsgericht Wien, FN 245641 m
1. Vertragsgegenstand
Die gegenständlichen AGBs sind integraler Bestandteil des zwischen der NSA Bewachungs-Detektei GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages. Die von der NSA Bewachungs-Detektei GmbH zu erbringenden Dienstleistungen, das hierfür vom Auftraggeber zu entrichtende Entgelt sowie allfällige vertragliche Nebenpflichten der Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag konkretisiert und ggf. im Leistungsverzeichnis dokumentiert.
Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages und dieser AGBs im Widerspruch stehen, gilt der Dienstleistungsvertrag als vorrangig.
2. Ausführung der Dienstleistungen
Die Leistungen werden von qualifiziertem Sicherheitspersonal (uniformiert oder nicht-uniformiert) unter Verwendung der vereinbarten Hilfsmittel durchgeführt.
Im Streifendienst erfolgen die vereinbarten Kontrollen in unregelmäßigen Zeitabständen, soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht.
Verzögerungen oder Ausfälle durch unvorhersehbare Umstände (Verkehr, Witterung, Pandemien) berechtigen den Auftraggeber nicht zu Entgeltminderungen.
Im Personenschutz gelten die individuell vereinbarten Aufträge als verbindliche Basis der Leistungserbringung.
3. Besondere Dienstanweisungen
Leistungen im permanenten Sicherheitsdienst erfolgen nach den schriftlich vereinbarten Besonderen Dienstanweisungen. Diese sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages und insbesondere im Personenschutz anzuwenden.
4. Schlüssel und Hinweisschilder
Der Auftraggeber stellt die für die Dienstleistung notwendigen Schlüssel rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
Für Schlüsselverluste oder Beschädigungen haftet die NSA Bewachungs-Detektei GmbH im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
Die NSA ist berechtigt, Hinweisschilder mit Firmenlogo auf dem Objekt anzubringen; diese werden bei Vertragsende auf Kosten der NSA entfernt.
5. Beschwerden
Beschwerden sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei erheblichen Vertragsverstößen kann der Auftraggeber nach schriftlicher Mitteilung fristlos kündigen, wenn die NSA nicht innerhalb einer Woche Abhilfe schafft.
6. Entgelt
Das Entgelt wird im Dienstleistungsvertrag vereinbart.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist das Entgelt nach Rechnungslegung sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a.
Entgeltanpassungen aufgrund von Versicherungsprämien oder Schiedskommissionsentscheidungen sind zulässig.
Bei Verzug kann die NSA Bewachungs-Detektei GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen den Vertrag auflösen; Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
7. Haftung
Die NSA Bewachungs-Detektei GmbH haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch eigenes Personal.
Für leichte Fahrlässigkeit oder indirekte Vermögensschäden ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist für jeden Schadensfall auf EUR 1.000.000 begrenzt; für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres auf das Zweifache.
Höhere Gewalt (Kriege, Demonstrationen, Naturkatastrophen, Pandemien etc.) sind von der Haftung ausgeschlossen.
Schäden, die von Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers verursacht werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Schadenmeldungen müssen innerhalb von 5 Werktagen erfolgen; gerichtliche Ansprüche sind binnen 3 Monaten geltend zu machen.
Die NSA unterhält eine Haftpflichtversicherung und kann bei Erlöschen dieser Versicherung den Vertrag kündigen.
8. Leistungsstörungen
Vorübergehende Einstellung oder Modifikation der Leistungen ist zulässig bei Streiks, Demonstrationen, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Umständen. Entgeltminderung ist für die Dauer der Leistungsstörung zulässig.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt.
Bei unbestimmter Dauer gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende, bei Objektaufgabe 1 Monat zum Monatsende.
Standortverlegungen berechtigen nicht zur Kündigung; Leistungen sind am neuen Standort fortzuführen.
Personenschutzverträge regeln Dauer individuell über die Besonderen Dienstanweisungen.
10. Gewerbliche Schutzbestimmungen
Der Auftraggeber darf Mitarbeiter der NSA während der Vertragsdauer und 12 Monate danach nicht abwerben oder beschäftigen. Verstöße führen zu einer Vertragsstrafe in Höhe des 8-fachen des zuletzt gezahlten Monatsentgelts.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich auf Vertraulichkeit; Erfüllungsgehilfen sind entsprechend zu verpflichten.
12. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen der AGB bzw. Dienstverträge bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist das Handelsgericht Wien.]
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Letzte Überarbeitung: 2026
Alle Angaben aktualisiert: Firmensitz, Gerichtsstand, Haftung, Pandemieklausel, Datenschutzkonformität und rechtliche Anpassungen gemäß aktueller Judikatur und Gewerberechtslage.